Person hält eine Handvoll dunklen, krümeligen Kompost mit sichtbaren Pflanzenfasern; Hinweistext zur Wiedereröffnung der Komposthöfe für private Anlieferungen am 21.02.2026. Bildquelle: #wirfuerbio - Nutzung im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft.
Bild: #wirfuerbio

Die Kompostlandwirte im Landkreis Ebersberg öffnen bereits ab Samstag, 21. Februar 2026, wieder für die private Anlieferung von Grüngut!

Aufgrund des milden Wetters haben viele Bürgerinnen und Bürger schon mit dem Rückschnitt im Garten begonnen. Damit Äste, Strauch- und Heckenschnitt frühzeitig und fachgerecht verwertet werden können, starten die Anlagen früher in die Saison.

 

Bitte beachten: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, Hecken und größere Gehölze nur noch bis 28. Februar abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September gilt die gesetzlich geschützte Brut- und Nistzeit der Vögel. In diesem Zeitraum sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig.

 

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