Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF) zählen zu den gefährlichen Abfällen und müssen besonders sorgfältig entsorgt werden. Unsachgemäßer Umgang kann Gesundheitsrisiken verursachen und zur Freisetzung gefährlicher Fasern führen.
Das bedeutet, dass diese Abfälle gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Ebersberg an die hierfür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen des Landkreises anzuliefern sind. Die Andienungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Anlieferung durch den Abfallerzeuger selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z. B. Abbruchunternehmen, Containerdienst oder Entsorgungsfachbetrieb) erfolgt.
Die Anmeldung und Organisation der Entsorgung erfolgt über die AVIVE KU.
Bitte nehmen Sie bei geplanten Abbruch-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit die ordnungsgemäße Entsorgung abgestimmt werden kann.
Asbest wurde früher in zahlreichen Bauprodukten verwendet und ist aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung seit 1993 in Deutschland vollständig verboten. Auch künstliche Mineralfasern (KMF), wie sie beispielsweise in Glas- oder Steinwolle vorkommen, müssen getrennt entsorgt werden. Seit dem Jahr 2000 dürfen in Deutschland nur noch Mineralfasern verwendet werden, die strengere Anforderungen an den Gesundheitsschutz erfüllen.
Asbest und KMF dürfen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten nur unter besonderen Schutzmaßnahmen behandelt werden. Bereits bei Beschädigung oder unsachgemäßer Bearbeitung können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden.
Asbest- und KMF-haltige Abfälle müssen deshalb getrennt von anderen Bauabfällen erfasst und so gehandhabt werden, dass eine Freisetzung von Fasern vermieden wird.
Größere Rückbau- und Sanierungsarbeiten dürfen ausschließlich durch Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden. Für Arbeiten mit Asbest gelten insbesondere die Vorgaben der TRGS 519, für Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern die Vorgaben der TRGS 521.
Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral. Aufgrund seiner Hitze-, Feuer- und Chemikalienbeständigkeit wurde es früher in zahlreichen Bauprodukten und technischen Anwendungen eingesetzt.
Asbest kann insbesondere in älteren Bauprodukten und Bauteilen aus der Zeit vor 1993 vorkommen und ist äußerlich häufig nicht sicher erkennbar.
Asbest kann unter anderem enthalten sein in:
Besonders gefährlich wird Asbest, wenn Materialien beschädigt, gebrochen oder bearbeitet werden und dabei Fasern freigesetzt werden.
Künstliche Mineralfasern (KMF) sind industriell hergestellte mineralische Fasern, die vor allem als Dämmstoffe eingesetzt wurden. Dazu zählen insbesondere Glaswolle und Steinwolle.
KMF können vor allem in älteren Gebäuden und technischen Anlagen vorkommen. Beim Ausbau oder bei Beschädigung können Fasern freigesetzt werden.
KMF finden sich häufig in:
Kunststoffdämmstoffe wie Styropor zählen nicht zu den künstlichen Mineralfasern (KMF).
Kann ich kleine Mengen selbst anliefern?
Ja, sofern die Abfälle ordnungsgemäß, staubdicht und in zugelassenen Big Bags verpackt sind.
Kann ich normale Müllsäcke verwenden?
Nein. Für die Anlieferung dürfen ausschließlich zugelassene Asbest- oder KMF-Big Bags verwendet werden.
Wo bekomme ich Big Bags?
Geeignete Big Bags sind am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ erhältlich.
Warum ist staubdichte Verpackung wichtig?
Beschädigte oder offene Verpackungen können gesundheitsgefährdende Fasern freisetzen. Deshalb dürfen Asbest- und KMF-Abfälle nur sicher verpackt transportiert und angeliefert werden.
Muss ich die Anlieferung vorher anmelden?
Ja. Die Anlieferung von Asbest- und KMF-Abfällen muss vorab bei der AVIVE angekündigt werden.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Kleine, fest gebundene Mengen dürfen unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen entfernt werden. Größere Rückbau- oder Sanierungsarbeiten sollten ausschließlich durch Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden.
Damit Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF) sicher angeliefert und entsorgt werden können, gelten am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ besondere Anforderungen.
Die Anlieferung von Asbest- und KMF-Abfällen muss vorab bei der AVIVE angekündigt werden:
E-Mail:
telefonisch über die Abfallhotline: 08092 823 244
Für die Anlieferung gelten folgende Verpackungsvorgaben:
Geeignete Asbest- und KMF-Big-Bags sind am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ erhältlich.
Vor der Annahme kontrolliert das Personal:
Nicht ordnungsgemäß oder beschädigt verpackte Abfälle können aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden.
Nach der Annahme werden die Abfälle fachgerecht zwischengelagert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entsorgt.
Preisinformationen finden Sie auf unserer Seite zum Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.
Vor der Annahme kontrolliert das Personal:
Fachgerechte Entsorgung:
Nach der Annahme werden die Abfälle fachgerecht zwischengelagert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entsorgt.
Preisinformationen finden Sie hier: Entsorgungszentrum a.d. Schafsweide
Für gefährliche Abfälle wie Asbest und KMF gelten besondere gesetzliche Nachweispflichten. Diese betreffen insbesondere Gewerbebetriebe, Bauunternehmen sowie größere Rückbau- oder Sanierungsmaßnahmen.
Werden mehr als 2.000 kg gefährlicher Abfälle pro Abfallart und Jahr entsorgt, ist in der Regel die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) erforderlich. Dabei werden Entsorgungsnachweise und Begleitscheine elektronisch geführt und dokumentiert.
Größere Rückbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten dürfen ausschließlich durch Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden. Für Arbeiten mit Asbest gelten insbesondere die Vorgaben der TRGS 519, für Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern die Vorgaben der TRGS 521.
Weitere Informationen zum Nachweis- und Begleitscheinverfahren finden Sie hier:
Herr Kaynak
E-Mail:
Tel: 08092 823 244
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