Nachweis- und Begleitscheinverfahren

Vollzug der Nachweisverordnung

Gefährliche Abfälle (Asbest & KMF) unterliegen einer gesetzlichen Nachweis- und Dokumentationspflicht nach der Nachweisverordnung (NachwV). Diese gilt für Erzeuger und Beförderer nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle.
Gewerbliche Betriebe, die mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr erzeugen oder befördern, sind seit dem 01.02.2011 zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet.

Im Rahmen des Vollzugs der Nachweisverordnung wird die Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV vollständig dokumentiert und überwacht. Dabei werden
Erzeuger, Beförderer, Entsorger sowie der Entsorgungsweg erfasst.
Die Teilnahme am eANV ist Voraussetzung für die gewerbliche Anlieferung gefährlicher Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Abfallerzeugernummer
Identifiziert den Betrieb bzw. die Anfallstelle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).

➡️ Ohne Abfallerzeugernummer ist eine Annahme gefährlicher Abfälle nicht möglich.

Abfallschlüssel (AVV)
Beschreibt die Art des Abfalls, z. B. Asbest.

Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
Bestätigt vorab, dass der Abfall über den vorgesehenen Entsorgungsweg ordnungsgemäß entsorgt werden darf.
EN = Einzelentsorgungsnachweis
SEN = Sammelentsorgungsnachweis

Begleit- oder Übernahmeschein
Nachweis bei jeder einzelnen Anlieferung.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Abfallerzeugernummer
Identifiziert den Betrieb bzw. die Anfallstelle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).

➡️ Ohne Abfallerzeugernummer ist eine Annahme gefährlicher Abfälle nicht möglich.

Abfallschlüssel (AVV)
Beschreibt die Art des Abfalls, z. B. Asbest.

Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
Bestätigt vorab, dass der Abfall über den vorgesehenen Entsorgungsweg ordnungsgemäß entsorgt werden darf.
EN = Einzelentsorgungsnachweis
SEN = Sammelentsorgungsnachweis

Begleit- oder Übernahmeschein
Nachweis bei jeder einzelnen Anlieferung.

Ablauf – Schritt für Schritt

  1. Abfallerzeugernummer beantragen
    Antrag beim staatlichen Abfallrecht im Landratsamt Ebersberg.
  2. Registrierung im eANV
    Registrierung über z. B. ZEDAL oder einen zugelassenen eANV-Provider.
  3. Abfallart festlegen (AVV)
    Korrekte Einstufung des Abfalls.
  4. Entsorgungsnachweis erstellen (EN / SEN)
    Erstellung und Genehmigung vor der ersten Entsorgung.
  5. Begleit- oder Übernahmeschein anlegen
    Je nach Einzel- oder Sammelentsorgung.
  6. Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“
    Prüfung der Unterlagen, Annahme nur bei vollständiger Dokumentation.

Ablauf – Schritt für Schritt

  1. Abfallerzeugernummer beantragen Antrag beim staatlichen Abfallrecht im Landratsamt Ebersberg.
  2. Registrierung im eANV Registrierung über z. B. ZEDAL oder einen zugelassenen eANV-Provider.
  3. Abfallart festlegen (AVV) Korrekte Einstufung des Abfalls.
  4. Entsorgungsnachweis erstellen (EN / SEN) Erstellung und Genehmigung vor der ersten Entsorgung.
  5. Begleit- oder Übernahmeschein anlegen Je nach Einzel- oder Sammelentsorgung.
  6. Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ Prüfung der Unterlagen, Annahme nur bei vollständiger Dokumentation.

Mehrere Baustellen oder Standorte – was gilt?

Abfallerzeugernummer
  • standort- bzw. anfallstellenbezogen
  • jede Baustelle benötigt eine eigene Abfallerzeugernummer
Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
  • abfall- und entsorgungswegbezogen
  • kann für mehrere Standorte gelten
Begleit- oder Übernahmeschein
  • wird für jede einzelne Anlieferung erstellt
  • enthält die jeweilige Abfallerzeugernummer

Kurz gesagt:
Mehrere Baustellen = mehrere Abfallerzeugernummern.
Der Entsorgungsnachweis ist nur bei unterschiedlichem Abfall oder Entsorgungsweg mehrfach erforderlich.

Mehrere Baustellen oder Standorte – was gilt?

Abfallerzeugernummer
  • standort- bzw. anfallstellenbezogen
  • jede Baustelle benötigt eine eigene Abfallerzeugernummer
Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
  • abfall- und entsorgungswegbezogen
  • kann für mehrere Standorte gelten
Begleit- oder Übernahmeschein
  • wird für jede einzelne Anlieferung erstellt
  • enthält die jeweilige Abfallerzeugernummer

Kurz gesagt: Mehrere Baustellen = mehrere Abfallerzeugernummern. Der Entsorgungsnachweis ist nur bei unterschiedlichem Abfall oder Entsorgungsweg mehrfach erforderlich.

Ansprechpartner

Herr Kaynak

E-Mail:
Tel: 08092 823 847

 


Zuständig für:

  • Annahme gefährlicher Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“

  • Prüfung der Unterlagen bei Anlieferung

  • Abwicklung der Begleit- und Übernahmescheine im Rahmen der Anlieferung
    Hinweis: Die Annahme erfolgt nur bei vollständiger und gültiger Dokumentation.