Gefährliche Abfälle (Asbest & KMF) unterliegen einer gesetzlichen Nachweis- und Dokumentationspflicht nach der Nachweisverordnung (NachwV). Diese gilt für Erzeuger und Beförderer nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle.
Gewerbliche Betriebe, die mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr erzeugen oder befördern, sind seit dem 01.02.2011 zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet.
Im Rahmen des Vollzugs der Nachweisverordnung wird die Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV vollständig dokumentiert und überwacht. Dabei werden
Erzeuger, Beförderer, Entsorger sowie der Entsorgungsweg erfasst.
Die Teilnahme am eANV ist Voraussetzung für die gewerbliche Anlieferung gefährlicher Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.
Abfallerzeugernummer
Identifiziert den Betrieb bzw. die Anfallstelle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).
➡️ Ohne Abfallerzeugernummer ist eine Annahme gefährlicher Abfälle nicht möglich.
Abfallschlüssel (AVV)
Beschreibt die Art des Abfalls, z. B. Asbest.
Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
Bestätigt vorab, dass der Abfall über den vorgesehenen Entsorgungsweg ordnungsgemäß entsorgt werden darf.
EN = Einzelentsorgungsnachweis
SEN = Sammelentsorgungsnachweis
Begleit- oder Übernahmeschein
Nachweis bei jeder einzelnen Anlieferung.
Abfallerzeugernummer
Identifiziert den Betrieb bzw. die Anfallstelle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).
➡️ Ohne Abfallerzeugernummer ist eine Annahme gefährlicher Abfälle nicht möglich.
Abfallschlüssel (AVV)
Beschreibt die Art des Abfalls, z. B. Asbest.
Entsorgungsnachweis (EN / SEN)
Bestätigt vorab, dass der Abfall über den vorgesehenen Entsorgungsweg ordnungsgemäß entsorgt werden darf.
EN = Einzelentsorgungsnachweis
SEN = Sammelentsorgungsnachweis
Begleit- oder Übernahmeschein
Nachweis bei jeder einzelnen Anlieferung.
Kurz gesagt:
Mehrere Baustellen = mehrere Abfallerzeugernummern.
Der Entsorgungsnachweis ist nur bei unterschiedlichem Abfall oder Entsorgungsweg mehrfach erforderlich.
Kurz gesagt: Mehrere Baustellen = mehrere Abfallerzeugernummern. Der Entsorgungsnachweis ist nur bei unterschiedlichem Abfall oder Entsorgungsweg mehrfach erforderlich.
E-Mail:
Tel: 08092 823 847
Zuständig für:
Annahme gefährlicher Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“
Prüfung der Unterlagen bei Anlieferung
Abwicklung der Begleit- und Übernahmescheine im Rahmen der Anlieferung
Hinweis: Die Annahme erfolgt nur bei vollständiger und gültiger Dokumentation.
E-Mail:
Tel: 08092 823 481
Zuständig für:
Vergabe der Abfallerzeugernummer
Fragen zu Teilnahmevoraussetzungen im eANV
Hoheitlicher Vollzug der Nachweisverordnung (NachwV)
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