Gilt für Erzeuger und Beförderer von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen: Gewerbliche Anlieferer von gefährlichen Abfällen mit mehr als 2000 kg/Jahr sind gemäß der Nachweisverordnung seit 01.02.2011 zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) verpflichtet.