E-Schrott

Elektro-altgeräte

Richtig entsorgen: E-Schrott gehört nicht in den Restmüll!

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe. Deshalb dürfen Sie nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können private Haushalte ausgediente Elektro-Altgeräte kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abgeben.  Auch der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet:

Fachgeschäfte wie Elektronik- oder Baumärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von > 400 m² sowie Supermärkte und Discounter mit > 800 m², die Elektrogeräte verkaufen, müssen kleine Elektrogeräte (Kantenlänge < 25 cm) unabhängig vom Neukauf annehmen. Großgeräte (Kantenlänge > 25 cm) wie Waschmaschinen, Fernseher oder Rasenmäher müssen Händler nur beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art zurücknehmen. Diese Regelung gilt auch für Onlinehändler, sofern ihre Versand- oder Lagerflächen entsprechend groß sind.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die neue EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023 / 1542), die am 18. August 2025 vollständig in Kraft getreten ist. Sie ersetzt das bisherige Batteriegesetz und verpflichtet Hersteller, Händler und Kommunen zu noch umfassenderen Sammel- und Recyclingmaßnahmen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: mehr Rückgabemöglichkeiten:
Batterien und Lithium-Ionen Akkus (auch Akkus von E-Bikes oder E-Scootern) können künftig nicht nur im Handel, sondern auch bei uns am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ abgegeben werden. 

Symbolbild zum Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Mehrere Leiterplatten sind kreisförmig zu einem Recycling-Symbol angeordnet und stehen für die Rückgewinnung von Rohstoffen aus E-Schrott.

Wertstoffhöfe

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen