Nachweis- und Begleitscheinverfahren

Vollzug der Nachweisverordnung

Gilt für Erzeuger und Beförderer von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen: Gewerbliche Anlieferer von gefährlichen Abfällen mit mehr als 2000 kg/Jahr sind gemäß der Nachweisverordnung seit 01.02.2011 zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) verpflichtet.

Weitere Informationen zum eANV:

Ansprechpartner

Bearbeitung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen für die Anlieferung gewerblicher Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.

So erreichen Sie die Abfallberater und Abfallberaterinnen Ihrer Gemeinde: