Rest- und Sperrmüll

Auf einen Blick

Restmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die nicht verwertbar sind und weder in die Wertstoffsammlung noch in die Biotonne gehören. Diese Abfälle werden über die Restmülltonne entsorgt und im zweiwöchigen Rythmus abgeholt.

Typisch für Restmüll sind Gegenstände und Materialien, die weder recycelt noch kompostiert werden können.

Sperrmüll sind größere Gegenstände aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen insbesondere Möbel und andere sperrige Gebrauchsgegenstände. 

Hinweis: Nicht alles, was groß ist, zählt automatisch zu Sperrmüll.

Elektrogeräte, Batterien, Bauabfälle oder Problemstoffe müssen über andere Entsorgungswege abgegeben werden. 

Im Landkreis Ebersberg werden Rest- und Sperrmüll getrennt erfasst und  umweltgerecht entsorgt.

Was gehört in die restmülltonne?

In die Restmülltonne gehören alltägliche Abfälle, die nicht verwertbar sind und in keine andere Tonne passen.

Das gehört in die Restmülltonne

Alltägliche Restabfälle

Staubsaugerbeutel

Kehricht und kalte Asche

Zigarettenkippen

Arneimittel aus der Hausapotheke (z.B. Tabletten, Kapseln, Salben, Hustensaft;

keine Zytostatika)

Verschmutzte Verpackungen, die nicht getrennt werden können

Beschmutzte Frischhalte- und Alufolien, die nicht aus Verkaufsverpackungen stammen

Küchenschwämme, Spül- und Aufwaschlappen, Putz- und Wischtücher

Kerzenreste

Thermopapier (z. B. Kassenzettel)

Beschichtetes oder stark veredeltes Papier (z. B. Backpapier, Fotopapier)

 

Hygiene- und tierische Abfälle

Hygieneartikel (z. B. Windeln, Damenhygieneartikel, Taschentücher, Wattestäbchen,

manuelle Handzahnbürsten, Einwegrasierer)

Pflaster, Verbandsmaterial

Rohe Fleisch- und Fischabfälle

Knochen und Gräten

Mineralisches Einstreu, Kot, Tierkadaver (Kleintiere)

 

Nicht recycelbare Materialien

Keramik, Porzellan, Steingut

Spiegelglas und hitzebeständiges Glas

Tapeten- und Teppichreste

Kaputte, ölverschmierte oder stark verschmutzte Textilien

Behandeltes Holz, Dachpappe

Das gehört NICHT in die Restmülltonne

Verwertbare und recycelbare Abfälle

Papier und Karton

Glas

Metalle

Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen

 

Bio- und Gartenabfälle

Bioabfälle aus Küche und Haushalt

Gartenabfälle (z. B. Gras-, Strauch- und Baumschnitt)

 

Gefährliche, problematische und sperrige Abfälle

Problemabfälle und Sondermüll (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien)

Batterien und Akkus

Elektro- und Elektronikgeräte

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen

Sperrige Abfälle (z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche)

Große Kunststoffteile

Sanitärgegenstände

Bauschutt

Asbest und Glaswolle

Was zählt als Sperrmüll?

Typische Beispiele für Sperrmüll

Möbel und Einrichtungsgegenstände (z. B. Schränke, Tische, Stühle, Sofas)

Matratzen, Lattenroste, Teppiche 

Spiegel, Lampenschirme, Koffer, Kinderwagen

Große Haushaltsgegenstände ohne Elekronik

Nicht zum Sperrmüll gehören

Elektro- und Elektronikgeräte

Batterien und Akkus

Problem- und Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke und Chemikalien)

Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle und Verpackungen

Bio- und Gartenabfälle

Bau- und Renovierungsabfälle (z.B. Bauschutt, Dämmstoffe)

Abfälle aus Gewerbebetrieben

Was passiert mit Rest- und Sperrmüll im Landkreis Ebersberg?

Der Hausmüll aus dem Landkreis Ebersberg wird über die Gemeinden durch beauftragte Entsorgungsunternehmen eingesammelt und zum Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ transportiert. Dort befindet sich die zentrale Umladestation, an der der Restmüll gesammelt und für den Weitertransport vorbereitet wird.

Von hier aus erfolgt der regelmäßige Transport zur Müllverwertungsanlage, wo der Abfall energetisch verwertet wird und dabei Energie gewonnen wird.

Jährlich fallen im Landkreis rund 15.000 Tonnen Restabfall aus der Hausmülltonne und durch Sperrmüll an.

Ziel des Landkreises ist es, diese Menge durch Abfallvermeidung, richtige Trennung und Wiederverwendung langfristig zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt: Je geringer die anfallende Restmüllmenge ist, desto niedriger können sich die Abfallgebühren auswirken. 

Abfallgebühren im Landkreis

Restmüll

Die Gebühren für die Restmüllentsorgung werden von den Gemeinden in einer eigenen Abfallgebührensatzung festgelegt.

Eine Grundlage der Gebühren bildet die Entsorgungsumlage der AVIVE KU. Sie deckt die Kosten für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle ab, die im Landkreis über das kommunale System entsorgt werden, insbesondere die Leistungen der Entsorgungs- und Verwertungsanlagen.

Das Einsammeln und Befördern des Restmülls erfolgt durch die Gemeinden. Diese beauftragen hierfür Entsorgungsunternehmen und tragen die Kosten für die Abholung sowie den Transport der Abfälle zu den entsprechenden Anlagen.

Darüber hinaus entstehen den Gemeinden weitere Aufwendungen, die in die Gebührenkalkulation einfließen. Dazu zählen unter anderem Kosten für Verwaltung und Abrechnung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, den Betrieb und die Unterhaltung der Wertstoffhöfe sowie für notwendige Ausschreibungen und Vertragsmanagement. Aus der Summe dieser unterschiedlichen Aufgaben und Kosten ergibt sich sie jeweilige Abfallgebühr der Gemeinde. 

Den Gebührenbescheid erhalten Bürgerinnen und Bürger von Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Für Fragen zum Gebührenbescheid, zur Tonnengröße oder zu Änderungen ist die jeweils zuständige Gemeinde Ansprechpartner. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie unter

Abfallberater der Gemeinden.

 

Sperrmüll

Die Entsorgung von Sperrmüll ist kostenpflichtig.

Sperrmüll kann von Bürgerinnen und Bürgern am Wertstoffhof der eigenen Gemeinde gegen Entgelt abgegeben werden. Die Gebühren werden von den Gemeinden festgelegt und können je nach Wertstoffhof unterschiedlich sein.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Sperrmüll am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ abzugeben. Die dort geltenden Gebühren sind gesondert geregelt.

Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren finden Sie:

Eine kommunale Sperrmüllabholung wird im Landkreis Ebersberg nicht angeboten.
Abholungen können ausschließlich über private Anbieter organisiert werden.