Restmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die nicht verwertbar sind und weder in die Wertstoffsammlung noch in die Biotonne gehören. Diese Abfälle werden über die Restmülltonne entsorgt und im zweiwöchigen Rythmus abgeholt.
Typisch für Restmüll sind Gegenstände und Materialien, die weder recycelt noch kompostiert werden können.
Sperrmüll sind größere Gegenstände aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen insbesondere Möbel und andere sperrige Gebrauchsgegenstände.
Hinweis: Nicht alles, was groß ist, zählt automatisch zu Sperrmüll.
Elektrogeräte, Batterien, Bauabfälle oder Problemstoffe müssen über andere Entsorgungswege abgegeben werden.
Im Landkreis Ebersberg werden Rest- und Sperrmüll getrennt erfasst und umweltgerecht entsorgt.
In die Restmülltonne gehören alltägliche Abfälle, die nicht verwertbar sind und in keine andere Tonne passen.
Alltägliche Restabfälle
Staubsaugerbeutel
Kehricht und kalte Asche
Zigarettenkippen
Arneimittel aus der Hausapotheke (z.B. Tabletten, Kapseln, Salben, Hustensaft;
keine Zytostatika)
Verschmutzte Verpackungen, die nicht getrennt werden können
Beschmutzte Frischhalte- und Alufolien, die nicht aus Verkaufsverpackungen stammen
Küchenschwämme, Spül- und Aufwaschlappen, Putz- und Wischtücher
Kerzenreste
Thermopapier (z. B. Kassenzettel)
Beschichtetes oder stark veredeltes Papier (z. B. Backpapier, Fotopapier)
Hygiene- und tierische Abfälle
Hygieneartikel (z. B. Windeln, Damenhygieneartikel, Taschentücher, Wattestäbchen,
manuelle Handzahnbürsten, Einwegrasierer)
Pflaster, Verbandsmaterial
Rohe Fleisch- und Fischabfälle
Knochen und Gräten
Mineralisches Einstreu, Kot, Tierkadaver (Kleintiere)
Nicht recycelbare Materialien
Keramik, Porzellan, Steingut
Spiegelglas und hitzebeständiges Glas
Tapeten- und Teppichreste
Kaputte, ölverschmierte oder stark verschmutzte Textilien
Behandeltes Holz, Dachpappe
Verwertbare und recycelbare Abfälle
Papier und Karton
Glas
Metalle
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen
Bio- und Gartenabfälle
Bioabfälle aus Küche und Haushalt
Gartenabfälle (z. B. Gras-, Strauch- und Baumschnitt)
Gefährliche, problematische und sperrige Abfälle
Problemabfälle und Sondermüll (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien)
Batterien und Akkus
Elektro- und Elektronikgeräte
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen
Sperrige Abfälle (z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche)
Große Kunststoffteile
Sanitärgegenstände
Bauschutt
Asbest und Glaswolle
Möbel und Einrichtungsgegenstände (z. B. Schränke, Tische, Stühle, Sofas)
Matratzen, Lattenroste, Teppiche
Spiegel, Lampenschirme, Koffer, Kinderwagen
Große Haushaltsgegenstände ohne Elekronik
Elektro- und Elektronikgeräte
Batterien und Akkus
Problem- und Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke und Chemikalien)
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle und Verpackungen
Bio- und Gartenabfälle
Bau- und Renovierungsabfälle (z.B. Bauschutt, Dämmstoffe)
Abfälle aus Gewerbebetrieben
Der Hausmüll aus dem Landkreis Ebersberg wird über die Gemeinden durch beauftragte Entsorgungsunternehmen eingesammelt und zum Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ transportiert. Dort befindet sich die zentrale Umladestation, an der der Restmüll gesammelt und für den Weitertransport vorbereitet wird.
Von hier aus erfolgt der regelmäßige Transport zur Müllverwertungsanlage, wo der Abfall energetisch verwertet wird und dabei Energie gewonnen wird.
Jährlich fallen im Landkreis rund 15.000 Tonnen Restabfall aus der Hausmülltonne und durch Sperrmüll an.
Ziel des Landkreises ist es, diese Menge durch Abfallvermeidung, richtige Trennung und Wiederverwendung langfristig zu reduzieren.
Grundsätzlich gilt: Je geringer die anfallende Restmüllmenge ist, desto niedriger können sich die Abfallgebühren auswirken.
Die Gebühren für die Restmüllentsorgung werden von den Gemeinden in einer eigenen Abfallgebührensatzung festgelegt.
Eine Grundlage der Gebühren bildet die Entsorgungsumlage der AVIVE KU. Sie deckt die Kosten für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle ab, die im Landkreis über das kommunale System entsorgt werden, insbesondere die Leistungen der Entsorgungs- und Verwertungsanlagen.
Das Einsammeln und Befördern des Restmülls erfolgt durch die Gemeinden. Diese beauftragen hierfür Entsorgungsunternehmen und tragen die Kosten für die Abholung sowie den Transport der Abfälle zu den entsprechenden Anlagen.
Darüber hinaus entstehen den Gemeinden weitere Aufwendungen, die in die Gebührenkalkulation einfließen. Dazu zählen unter anderem Kosten für Verwaltung und Abrechnung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, den Betrieb und die Unterhaltung der Wertstoffhöfe sowie für notwendige Ausschreibungen und Vertragsmanagement. Aus der Summe dieser unterschiedlichen Aufgaben und Kosten ergibt sich sie jeweilige Abfallgebühr der Gemeinde.
Den Gebührenbescheid erhalten Bürgerinnen und Bürger von Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Für Fragen zum Gebührenbescheid, zur Tonnengröße oder zu Änderungen ist die jeweils zuständige Gemeinde Ansprechpartner. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie unter
Die Entsorgung von Sperrmüll ist kostenpflichtig.
Sperrmüll kann von Bürgerinnen und Bürgern am Wertstoffhof der eigenen Gemeinde gegen Entgelt abgegeben werden. Die Gebühren werden von den Gemeinden festgelegt und können je nach Wertstoffhof unterschiedlich sein.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Sperrmüll am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ abzugeben. Die dort geltenden Gebühren sind gesondert geregelt.
Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren finden Sie:
bei den Wertstoffhöfen der Gemeinden,
sowie beim Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.
Eine kommunale Sperrmüllabholung wird im Landkreis Ebersberg nicht angeboten.
Abholungen können ausschließlich über private Anbieter organisiert werden.
Herr Schmeißer
E-Mail:
Tel: 08092 823 770
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