Sonstige Abfälle

Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sind wertvolle Rohstoffe, die getrennt gesammelt und recycelt werden. Durch die Wiederverwertung von Altpapier können Holz, Wasser und Energie eingespart und so natürliche Ressourcen geschont werden.
 
Im Landkreis Ebersberg erfolgt die Erfassung von PPK derzeit im Bringsystem über Container an Wertstoffinseln der Gemeinden, gemeindlichen Wertstoffhöfen sowie am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ und wird anschließend der Verwertung zugeführt.
 
Bürgerinnen und Bürger können dort sauberes Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen und andere Verpackungen aus Papier oder Pappe abgeben.
 
Nach der Erfassung wird das Material sortiert und in Papierfabriken zu neuen Produkten wie Recyclingpapier, Kartonagen oder Hygienepapieren weiterverarbeitet. Papierfasern können bis zu siebenmal wiederverwertet werden – das macht PPK zu einem wichtigen Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Weiterführende Fachinformationen

Leichtverkaufsverpackung (LVP)

Leichtverpackungen (LVP) sind Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien, Aluminium oder Weißblech, wie Joghurtbecher, Getränkekartons oder Konservendosen. Ihre Erfassung und Verwertung erfolgt über die Dualen Systeme Deutschland. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Abgabe kostenfrei, da die Entsorgung über die Hersteller und Vertreiber der Verpackungen finanziert wird.


Im Landkreis Ebersberg werden LVP im Hol- und Bringsystem gesammelt. Im Holsystem erfolgt die Abfuhr über das Sacksystem, bei dem die Gelben Säcke am Abfuhrtag an die Straße gestellt werden. Ergänzend können Leichtverpackungen im Bringsystem an den Wertstoffinseln, auf den gemeindlichen Wertstoffhöfen sowie am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ abgegeben werden. Nach der Erfassung werden die Verpackungen sortiert, aufbereitet und dem Recycling zugeführt.


Damit das Recycling funktioniert, ist eine korrekte Trennung entscheidend. In die LVP-Sammlung gehören ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterial, Aluminium oder Weißblech, die restentleert, aber nicht ausgespült werden müssen. Verpackungen mit vollständigem Inhalt, Restmüll, Papier, Glas, Elektrogeräte oder Textilien gehören nicht in die LVP-Erfassung. Auch Styroporverpackungen, die nicht von Lebensmitteln stammen, sowie größere Kunststoffteile wie Eimer oder Spielzeug gehören nicht in die LVP-Sammlung und können stattdessen an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.


Mit jeder richtig getrennten Verpackung leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Recyclingkreislauf und damit zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Abfallwirtschaft im Landkreis Ebersberg.

Weiterführende Quellen

Behälterglas

Behälterglas ist ein wertvoller Rohstoff, der nahezu unbegrenzt recycelt werden kann, ohne an Qualität zu verlieren. Durch das getrennte Sammeln von Altglas leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz – denn jedes recycelte Glas spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk sowie Energie bei der Neuproduktion ein.


Im Landkreis Ebersberg erfolgt die Erfassung von Behälterglas im Bringsystem über Container an den Wertstoffinseln der Gemeinden, den gemeindlichen Wertstoffhöfen sowie am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“.


Bürgerinnen und Bürger können dort saubere, farblich getrennte Glasverpackungen (weiß, grün, braun) einwerfen. Deckel und Verschlüsse dürfen auf den Flaschen und Gläsern bleiben – sie werden im Recyclingprozess automatisch aussortiert und dem entsprechenden Materialkreislauf zugeführt. Wichtig ist lediglich, dass die Glasverpackungen leer sind. Porzellan, Keramik, Spiegel- und Fensterglas gehören hingegen nicht in die Glascontainer, da sie das Recycling stören.


Nach der Sammlung wird das Altglas sortiert, gereinigt und eingeschmolzen – so entsteht immer wieder neues Glas.

Weiterführende Quellen

Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF)

Asbest und künstliche Mineralfasern zählen zu den gefährlichen Abfällen und müssen besonders sorgfältig entsorgt werden, um Gesundheitsrisiken und Umweltbelastungen zu vermeiden.

Im Landkreis Ebersberg sind asbesthaltige Abfälle sowie KMF andienungspflichtig und werden am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ angenommen. Um die Freisetzung von Fasern zu verhindern, ist eine staubdichte Verpackung in zugelassenen Big Bags vorgeschrieben. Diese können vor Ort erworben werden; das Personal prüft die ordnungsgemäße Verpackung bei der Anlieferung.

Asbest wurde früher in vielen Bauprodukten verwendet und ist heute wegen seiner gesundheitsschädlichen Wirkung verboten. Künstliche Mineralfasern, etwa aus älteren Dämmstoffen, gelten ebenfalls als potenziell gefährlich. Beide Stoffgruppen werden nach Annahme sicher zwischengelagert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entsorgt.

Bei größeren Rückbauarbeiten dürfen nur Fachbetriebe mit Asbestsachkunde beauftragt werden. Durch diese kontrollierten Verfahren wird im Landkreis Ebersberg eine sichere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.

 

Hinweise zur Annahme von Asbest- und KMF-Abfällen
  • Annahmestelle: Entsorgungszentrum „An der Schafweide“, Ebersberg
  • Die Anlieferung von Asbest- oder KMF-Abfällen ist vorab telefonisch oder per E-Mail beim zuständigen Ansprechpartner der AVIVE anzukündigen und geben Sie die voraussichtliche Menge mit an.
  • Andienungspflicht: Asbesthaltige Abfälle und KMF müssen dem Landkreis übergeben werden.
    Verpackung:
  • Nur in zugelassenen, staubdichten Big Bags (Asbest- bzw. KMF-Big Bag) anliefern. Big Bags sind vor Ort erhältlich.
  • Verpackung muss vor der Annahme kontrolliert und freigegeben werden.
  • Wichtig: Abfälle dürfen nicht lose oder beschädigt verpackt angeliefert werden.
  • Große Rückbauprojekte: dürfen nur von Fachbetrieben mit Asbestsachkunde durchgeführt werden (nach TRGS 519).
  • Sichere Entsorgung: Nach der Annahme werden die Abfälle geprüft, zwischengelagert und gesetzeskonform entsorgt.