Bei Renovierungs-, Umbau- und Abbrucharbeiten entstehen unterschiedliche Bauabfälle. Nicht alles, was mineralisch aussieht, ist automatisch Bauschutt. Eine getrennte Erfassung ist wichtig, da sich die Entsorgungswege je nach Material deutlich unterscheiden.
Nicht alle bei Bau-, Renovierungs- und Abbrucharbeiten anfallenden Materialien gehören zum normalen Bauschutt. Einige Baustoffe müssen aufgrund ihrer Zusammensetzung, Materialeigenschaften oder möglicher Schadstoffbelastungen getrennt erfasst und über einen eigenen Entsorgungsweg abgegeben werden.
Eine saubere Trennung ist wichtig, damit verwertbare Materialien möglichst hochwertig recycelt werden können und Schadstoffe nicht in andere Abfallströme gelangen.
Passende private Annahmestellen für die einzelnen Bauabfälle finden Sie in unserer Übersicht weiter unten auf dieser Seite.
Porenbeton – vielen unter dem Markennamen Ytong bekannt – ist ein leichter mineralischer Baustoff mit einer stark porösen Struktur.
Porenbeton unterscheidet sich deutlich von klassischem Bauschutt wie Beton, Ziegeln oder Fliesen. Während diese Materialien gemeinsam gebrochen, gesiebt und zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden können, enthält Porenbeton unter anderem lösliche Sulfatverbindungen und nimmt aufgrund seiner vielen Poren wesentlich mehr Wasser auf.
Wird Porenbeton mit normalem Bauschutt vermischt, können die Sulfatgehalte des gesamten Recyclingmaterials steigen. Dadurch können die Anforderungen an den daraus hergestellten Recyclingbaustoff nicht mehr eingehalten und dessen Verwertungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Sortenrein erfasster Porenbeton kann dagegen gezielt aufbereitet und wieder als Rohstoff genutzt werden. Die getrennte Sammlung ermöglicht somit eine bessere stoffliche Verwertung und schont natürliche Rohstoffe.
Entsorgung:
Porenbeton / Ytong bitte sortenrein und getrennt von anderen Bauabfällen sammeln und bei einer geeigneten privaten Annahmestelle für Porenbeton abgeben.
Gips, Holz, Kunststoffe, Dämmstoffe und andere Bauabfälle dürfen nicht beigemischt werden!
Gipskartonplatten – häufig unter dem Markennamen Rigips bekannt – bestehen aus einem Gipskern, der meist beidseitig mit Karton ummantelt ist. Gips ist ein mineralischer Baustoff, gehört bei der Entsorgung aber nicht in den normalen Bauschutt.
Der entscheidende Grund ist der hohe Sulfatgehalt des Gipses. Wird Gips mit Beton, Ziegeln oder Fliesen vermischt und anschließend gemeinsam zu Recyclingbaustoff aufbereitet, kann Sulfat ausgewaschen werden. Dadurch können die Sulfatwerte des gesamten Recyclingmaterials steigen und seine spätere Verwertbarkeit eingeschränkt werden. Deshalb empfiehlt auch das Umweltbundesamt, Gipsbaustoffe bereits beim Rückbau getrennt vom übrigen Bauschutt zu erfassen.
Getrennt gesammelter Gips ist dagegen ein wertvoller Rohstoff: Er kann aufbereitet und grundsätzlich wieder zur Herstellung neuer Gipsprodukte eingesetzt werden. Gerade deshalb ist eine möglichst sortenreine Erfassung sinnvoll.
Entsorgung:
Gips und Gipskarton / Rigips bitte getrennt von Bauschutt und anderen Bauabfällen sammeln und bei einer geeigneten privaten Annahmestelle für gipshaltige Bauabfälle abgeben.
In haushaltsüblichen Mengen dürfen Rigips Platten über den Sperrmüll entsorgt werden.
Estrich bildet bei vielen Fußböden die tragfähige Schicht unter dem eigentlichen Bodenbelag. Estrich ist jedoch nicht gleich Estrich: Je nach verwendetem Bindemittel gibt es verschiedene Estricharten, die bei der Entsorgung unterschiedlich behandelt werden müssen.
In Bau- oder Produktunterlagen können unter anderem folgende Kurzzeichen auftauchen:
Zementestrich (CT)
Sauberer und unbelasteter Zementestrich besteht überwiegend aus Zement, Sand bzw. Gesteinskörnung und Wasser. Er ist mineralisch und kann grundsätzlich über einen geeigneten mineralischen Bauschuttstrom verwertet werden.
Calciumsulfat-/Anhydritestrich (CA)
Dieser Estrich enthält Calciumsulfat bzw. Gips. Gipshaltige Bestandteile sind im Bauschuttrecycling unerwünscht, da die enthaltenen Sulfate die Qualität und spätere Verwendbarkeit von Recyclingbaustoffen beeinträchtigen können. Calciumsulfat- bzw. Anhydritestrich sollte deshalb getrennt erfasst werden.
Magnesia-/Magnesit-/Steinholzestrich (MA)
Magnesiaestrich unterscheidet sich deutlich von gewöhnlichem Zementestrich. Ältere Steinholzestriche können neben mineralischen auch organische Zuschläge wie Holzfasern oder Holzspäne enthalten. Aufgrund der hohen Chloridgehalte müssen diese Estriche getrennt ausgebaut werden. Bei älteren Produkten konnte außerdem Asbest als Zuschlagstoff verwendet worden sein.
Gussasphaltestrich (AS)
Gussasphaltestrich besteht aus Bitumen und mineralischen Bestandteilen und gehört nicht in den normalen mineralischen Bauschutt. Bei älteren Gussasphaltprodukten können zusätzlich erhöhte PAK-Gehalte vorkommen. Das Material muss deshalb getrennt erfasst werden.
Wichtig bei älteren Fußbodenaufbauten:
Nicht nur der Estrich selbst ist für die Entsorgung entscheidend. Bei älteren Böden können Kleber, Spachtel- und Ausgleichsmassen, Isolieranstriche oder Trennlagen vorhanden sein, die Schadstoffe enthalten.
Insbesondere bei Gebäuden aus der Zeit vor dem Asbestverbot können beispielsweise Kleber oder Spachtelmassen Asbest enthalten. Auch Trennlagen unter dem Estrich können schadstoffbelastet sein.
Bei alten oder unbekannten Bodenaufbauten sollte deshalb vor dem Ausbau bzw. vor der Entsorgung geklärt werden, welche Materialien tatsächlich vorhanden sind. Allein anhand des Aussehens lässt sich die Estrichart oder eine mögliche Schadstoffbelastung nicht sicher bestimmen.
Entsorgung:
Sauberer und unbelasteter Zementestrich kann über eine geeignete Annahmestelle für mineralische Bauabfälle entsorgt werden.
Calciumsulfat-/Anhydritestrich, Magnesia-/Steinholzestrich und Gussasphaltestrich bitte getrennt erfassen und über einen dafür geeigneten Entsorgungsweg abgeben.
Bei Estrich mit alten Kleber-, Spachtel- oder Beschichtungsresten sowie bei unbekannter Zusammensetzung oder Schadstoffverdacht sollte der Entsorgungsweg vor der Anlieferung geklärt werden. Bei Asbestverdacht verdächtige Schichten nicht abschleifen, abfräsen oder anderweitig mechanisch entfernen.
Passende Annahmestellen finden Sie in der Übersicht weiter unten auf dieser Seite.
Heraklith ist ein Markenname für Holzwolle-Leichtbauplatten, die umgangssprachlich häufig auch als „Sauerkrautplatten“ bezeichnet werden. Sie bestehen aus langen Holzwollefasern, die mit einem mineralischen Bindemittel wie Zement, Magnesia oder Gips verbunden sind. Dadurch handelt es sich um einen Verbundbaustoff, der nicht zum normalen mineralischen Bauschutt gehört.
Wichtig bei älteren Gebäuden:
Heraklithplatten selbst sind in aller Regel asbestfrei. Bei älteren Bauteilen können jedoch daran haftende Putze, Spachtelmassen, Kleber oder Beschichtungen Asbest enthalten.
Außerdem wurden früher auch echte asbesthaltige Leichtbauplatten verbaut, beispielsweise unter Handelsnamen wie Promabest oder Isoternit. Diese sind nicht mit klassischen Holzwolle-Leichtbauplatten gleichzusetzen, können ihnen bzw. anderen alten Plattenmaterialien aber ähnlich sehen. Ob eine alte Platte oder ihre Beschichtung Asbest enthält, lässt sich deshalb nicht immer zuverlässig durch das Aussehen erkennen.
Bei unbekanntem Altmaterial oder Asbestverdacht sollte vor dem Ausbau eine fachliche Klärung bzw. Untersuchung erfolgen.
Entsorgung:
Nachweislich unbelastete Heraklith- bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten bitte getrennt vom Bauschutt sammeln und über eine geeignete Annahmestelle für gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgen.
Bei Asbestverdacht gelten dagegen die besonderen Vorgaben für asbesthaltige Abfälle.
Schamottsteine sind besonders hitzebeständige, keramische Baustoffe. Sie werden aus ton- bzw. aluminium- und siliziumhaltigen Rohstoffen hergestellt, gebrannt und so aufbereitet, dass sie sehr hohen Temperaturen standhalten. Typische Einsatzbereiche sind die Auskleidungen von Kamin-, Kachel-, Holz-, Kohle- oder anderen Öfen sowie Feuerstätten und Schornsteinen.
Warum gehören Schamottsteine nicht zum normalen Bauschutt?
Schamotte ist zwar ein mineralischer Baustoff, unterscheidet sich aber in Zusammensetzung und Eigenschaften deutlich von klassischem Bauschutt wie Beton, Ziegeln oder Fliesen. Vor allem bei gebrauchten Schamottsteinen ist außerdem entscheidend, wo und wie sie eingesetzt wurden.
Steine aus Kaminen, Öfen oder anderen Feuerstätten können durch die jahrelange Nutzung mit Ruß und Verbrennungsrückständen verunreinigt sein. Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist bei Schornsteinen unter anderem auf mögliche Schwermetallbelastungen der Schamottsteine hin. Verbrennungsrückstände können zusätzlich PAK, Schwermetalle und weitere Schadstoffe enthalten.
Gebrauchte oder verrußte Schamottsteine sollten deshalb nicht mit sauberem Beton-, Ziegel- oder Fliesenbruch vermischt werden, sondern getrennt erfasst und über eine dafür geeignete Annahmestelle entsorgt werden.
Entsorgung:
Schamottsteine und andere feuerfeste Steine bitte getrennt vom normalen Bauschutt sammeln. Der richtige Entsorgungsweg richtet sich insbesondere nach Herkunft und Zustand des Materials.
Bei gebrauchten, verrußten oder anderweitig verunreinigten Schamottsteinen sollte die Annahme vorab mit einer geeigneten Entsorgungsanlage geklärt werden.
Bodenaushub gehört nicht zum Bauschutt und muss getrennt erfasst werden. Dazu zählen natürlich vorkommende Boden- und Gesteinsmaterialien wie:
Humoser Oberboden – auch Mutterboden genannt – sollte möglichst getrennt abgetragen und wiederverwendet werden.
Entsorgung:
Unbelasteter Bodenaushub kann über geeignete private Annahmestellen, Verfüllstellen oder Kiesgruben verwertet bzw. entsorgt werden.
Bauschutt, Asphalt, Holz, Kunststoffe, Gips oder andere Bauabfälle dürfen nicht beigemischt werden.
Bei Verfärbungen, ungewöhnlichem Geruch, Fremdstoffen oder Verdacht auf eine Schadstoffbelastung muss der Entsorgungsweg vor der Anlieferung geklärt werden. Je nach Herkunft kann eine Untersuchung erforderlich sein.
Bei Bau-, Renovierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten fallen häufig unterschiedliche Bauabfälle gleichzeitig an. Werden verschiedene Materialien wie Holz, Kunststoffe, Folien, Gips, Dämmstoffe, Bodenbeläge oder mineralische Bauabfälle miteinander vermischt, handelt es sich um gemischte Bauabfälle bzw. Baustellenmischabfälle.
Verwertbare Materialien sollten möglichst getrennt gesammelt und dem jeweiligen Verwertungsweg zugeführt werden.
Wichtig:
Baustellenmischabfall ist keine Sammelkategorie für alle bei einer Renovierung anfallenden Abfälle. Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), schadstoffbelastete Baustoffe und andere gefährliche Abfälle dürfen nicht untergemischt werden und benötigen einen eigenen Entsorgungsweg.
Entsorgung:
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bitte getrennt vom normalen Bauschutt sammeln und über eine dafür geeignete private Annahme-, Sortier- oder Aufbereitungsanlage entsorgen.
Bei Bau-, Renovierungs- und Abbrucharbeiten können neben gemischten Bauabfällen auch Materialien anfallen, die Schadstoffe enthalten oder bei denen aufgrund von Alter, Herkunft oder Zusammensetzung eine Schadstoffbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Abfälle gelten besondere Anforderungen an Trennung, Untersuchung und Entsorgung.
Typische Beispiele sind:
Schadstoffverdächtige oder schadstoffbelastete Bauabfälle dürfen nicht mit unbelastetem Bauschutt vermischt werden. Bei unbekannter Zusammensetzung oder Schadstoffverdacht sollte vor dem Ausbau bzw. vor der Anlieferung geklärt werden, ob eine Untersuchung erforderlich ist.
Faserzementplatten bestehen aus Zement, der durch Fasern verstärkt wird. Früher wurden hierfür häufig Asbestfasern eingesetzt. Solche Asbestzementprodukte wurden insbesondere als Dach- und Fassadenplatten, Wellplatten, Rohre und Formstücke verwendet.
Heute werden Faserzementprodukte mit anderen Fasern hergestellt und sind asbestfrei.
Entscheidend für die Entsorgung ist deshalb, ob die Asbestfreiheit der Platten eindeutig und nachvollziehbar belegt werden kann.
Hinweise auf asbestfreie Faserzementprodukte können beispielsweise die Kennzeichnungen „NT“ (Neue Technologie), „AF“ (asbestfrei) oder „c“ (clean) sein. Auch ein nachvollziehbarer Nachweis, dass das Produkt aus dem Jahr 1995 oder später stammt, kann zur Einstufung als asbestfrei herangezogen werden.
Entscheidend für die Entsorgung ist deshalb, ob die Asbestfreiheit der Platten eindeutig nachgewiesen werden kann.
Wichtig bei älteren oder unbekannten Faserzementplatten:
Bei Faserzementplatten aus älteren Gebäuden oder unbekannten Alters muss mit Asbest gerechnet werden. Kann die Asbestfreiheit nicht plausibel und nachvollziehbar belegt werden, dürfen die Platten nicht einfach als asbestfreier Bauabfall eingestuft werden.
Auch ein Untersuchungsbericht ist nur dann aussagekräftig, wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass die untersuchte Probe tatsächlich aus dem betreffenden Material stammt und für die vorhandenen Platten repräsentativ ist. Für einen sicheren Ausschluss von Asbest sind eine fachgerechte Probenahme und eine geeignete Analyse erforderlich.
Entsorgung:
Nachweislich asbestfreie Faserzementplatten bitte getrennt sammeln und über eine dafür geeignete Annahmestelle entsorgen.
Kann die Asbestfreiheit nicht eindeutig nachgewiesen werden, werden Faserzementplatten bei der AVIVE wie asbesthaltige Abfälle behandelt und müssen über den vorgesehenen Entsorgungsweg für Asbest entsorgt werden.
Für die Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ bedeutet dies: Die Platten müssen staubdicht in dafür zugelassenen und vollständig verschlossenen Asbest-Big-Bags verpackt sein. Eine lose Anlieferung ist nicht möglich.
Feuerschutz- und Brandschutztüren können insbesondere bei älteren Gebäuden asbesthaltige Materialien enthalten. Diese sind von außen häufig nicht erkennbar.
Asbest kann beispielsweise verbaut sein:
Gerade schwach gebundene Asbestmaterialien können bereits bei Beschädigung oder unsachgemäßem Zerlegen Fasern freisetzen.
Deshalb sollen ältere Brandschutztüren oder Türen unbekannten Baujahrs nicht eigenständig aufgeschnitten, aufgebohrt oder zerlegt werden. Auch eine Untersuchung des Füllmaterials ist häufig nicht möglich, ohne die Tür zu beschädigen.
Entsorgung:
Neuere, nachweislich asbestfreie Brandschutztüren können je nach Aufbau über einen geeigneten Entsorgungsweg für Metall- bzw. Bauabfälle entsorgt werden.
Bei älteren Brandschutztüren oder unbekanntem Baujahr sollte vor Ausbau und Entsorgung geklärt werden, ob asbesthaltige Bestandteile vorhanden sein können.
Kann eine Asbestbelastung nicht ausgeschlossen werden, darf die Tür nicht einfach als Metallschrott oder normaler Bauabfall entsorgt und insbesondere nicht zur Materialtrennung zerlegt werden. Der Entsorgungsweg ist vorab mit einem geeigneten Entsorgungsfachbetrieb bzw. der Abfallberatung abzustimmen.
Bei nachgewiesenem Asbest gelten die besonderen Anforderungen für asbesthaltige Abfälle.
Asbest und künstliche Mineralfasern können bei Renovierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten an vielen unterschiedlichen Stellen im Gebäude vorkommen.
Asbest kann insbesondere in älteren Gebäuden beispielsweise enthalten sein in:
Künstliche Mineralfasern (KMF) finden sich vor allem in Dämmstoffen aus Glas- und Steinwolle, beispielsweise:
Wichtig beim Ausbau:
Gerade bei älteren Gebäuden ist eine mögliche Asbest- oder KMF-Belastung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb sollte vor dem Entfernen, Abschlagen, Bohren, Sägen, Schleifen oder anderweitigen Bearbeiten verdächtiger Materialien geklärt werden, um welchen Baustoff es sich handelt.
Bei unbekanntem Altmaterial oder Asbestverdacht sollte das Material nicht ohne vorherige Klärung bearbeitet werden. Für Ausbau, Verpackung, Transport und Entsorgung gelten besondere Anforderungen.
Entsorgung:
Asbesthaltige Abfälle und entsprechend eingestufte KMF müssen getrennt von Bauschutt und anderen Bauabfällen erfasst und staubdicht verpackt über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege abgegeben werden.
Ausführliche Informationen zur Erkennung, Verpackung und Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ finden Sie auf unserer Themenseite:
Baustellenrestmüll umfasst nicht verwertbare, nicht gefährliche Reststoffe, die bei Bau-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten anfallen und keinem getrennten Verwertungsweg zugeführt werden können.
Typische Beispiele sind:
Nicht zum Baustellenrestmüll gehören verwertbare oder getrennt zu entsorgende Bauabfälle, z. B. Bauschutt, Holz, Metalle, Glas, Gips/Rigips, Porenbeton/Ytong, Dämmstoffe sowie verwertbare Kunststoffe und Folien.
Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere schadstoffhaltige Abfälle müssen ebenfalls über den jeweils vorgesehenen Entsorgungsweg entsorgt werden und dürfen nicht untergemischt werden.
Entsorgung:
Baustellenrestmüll kann als Restmüll am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ angeliefert werden.
Sortenreiner und unbelasteter Bauschutt aus privaten Haushalten kann – sofern Ihre Gemeinde eine entsprechende Annahme anbietet – am Wertstoffhof Ihrer Gemeinde abgegeben werden.
Bitte informieren Sie sich vor der Anlieferung direkt bei Ihrer Gemeinde, ob Bauschutt angenommen wird und welche Annahmebedingungen und Gebühren gelten.
Bauschutt und weitere Bauabfälle können auch direkt bei privaten Entsorgungsunternehmen, Recyclinganlagen und anderen geeigneten Annahmestellen abgegeben werden. Welche Annahmestelle für den jeweiligen Bauabfall geeignet ist, hängt unter anderem von Materialart, Menge und Zusammensetzung ab.
Die nachfolgende Übersicht nennt beispielhaft private Entsorgungsbetriebe, Recyclinganlagen und Annahmestellen, die für die Entsorgung von Bauschutt und weiteren Bauabfällen in Betracht kommen. Die Liste ist nicht abschließend. Sie können sich auch an jeden anderen geeigneten Entsorgungsbetrieb Ihrer Wahl wenden.
Die Aufnahme eines Unternehmens in diese Übersicht stellt keine Empfehlung, Bevorzugung oder Bewertung durch die AVIVE KU dar und begründet keine Beauftragung oder Zusammenarbeit im Bereich der hier aufgeführten Entsorgungsleistungen.
Bei einer privaten Anlieferung ist die AVIVE KU weder als Vermittler noch Vertragspartner involviert. Annahme, Preise, Mengenbegrenzungen und sonstige Bedingungen werden ausschließlich vom jeweiligen Betrieb festgelegt. Bitte klären Sie diese daher vor der Anlieferung direkt mit der gewählten Annahmestelle.
Stand: August 2026 Die Auflistung ist nicht abschließend. Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten, Annahmespektrum, Öffnungszeiten und Annahmebedingungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Unternehmens. Hinweise auf Korrekturen oder weitere geeignete Annahmestellen nehmen wir gerne entgegen.
AVIVE KU – Abfallberatung
E-Mail:
Tel: 08092 823 244
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von GTranslate. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen